Krebsbetroffene Menschen können aufgrund ihrer Krankheits- und Behandlungsfolgen in der Regel einen Schwerbehindertenausweis erhalten. Der Ausweis bietet Erleichterungen im Alltag und im Beruf, z. B. Steuererleichterungen, zusätzliche Urlaubstage, einen erhöhten Kündigungsschutz, Vergünstigungen bei kulturellen Veranstaltungen. Den Schwerbehindertenausweis gibt es jedoch nicht automatisch; er muss beantragt werden. Zuständig ist je nach Bundesland das Versorgungsamt oder die Gemeindeverwaltung am Wohnort. Jeder Antrag wird von der zuständigen Stelle individuell geprüft.
Erfahren Sie bei dem Vortrag mit der Expertin Marie Rösler alles Wissenswerte rund um das Thema Schwerbehinderung. Im Anschluss an den Vortrag können Sie Ihre ganz persönlichen Fragen an Marie Rösler richten.
Krebsbetroffene Menschen können aufgrund ihrer Krankheits- und Behandlungsfolgen in der Regel einen Schwerbehindertenausweis erhalten. Der Ausweis bietet verschiedene Rechte und Vergünstigungen im Arbeitsleben. Den Schwerbehindertenausweis gibt es jedoch nicht automatisch; er muss beantragt werden. Zuständig ist je nach Bundesland das Amt für Versorgung und Integration.
Erfahren Sie bei dem Vortrag mit der Expertin Marie Rösler alles Wissenswerte rund um das spezifische Thema Schwerbehinderung & Berufsleben. Betrachtet werden dabei ausschnittweise folgende Themenbereiche:
- Gleichstellung
- Kündigungsschutz
- Zusatzurlaub
- Arbeitszeitflexibilität
- behindertengerechter Arbeitsplatz
- barrierefreie Arbeitsumgebung
- berufliche Weiterqualifizierung
- Schwerbehindertenvertretung
Im Anschluss an den Vortrag können Sie Ihre ganz persönlichen Fragen an Marie Rösler stellen.
Basiswissen zum Schwerbehindertenausweis
Für den Einstieg in das Thema empfehlen wir Ihnen, vor Besuch der Veranstaltung einen Blick in unsere Mediathek zu werfen. Bereits im Jahr 2023 war Marie Rösler im SURVIVORS HOME zu Gast und hielt einen grundlegenden Vortrag über den Schwerbehindertenausweis. Hier finden Sie die Videoaufzeichnung in unserer Mediathek bei www.menschen-mit-krebs.de.
Sozialarbeiterin Cindy Stoklossa ist im Gespräch mit Marco Ammer. Dabei spricht die Expertin über die wichtige Phase nach der Krankenhausentlassung von Krebspatienten. Sie erhalten einen fundierten Überblick über die gesetzlichen Regelungen, die Pflichten von Krankenhäusern und Pflegekassen sowie praxisnahe Handlungsschritte zur optimalen Weiterversorgung.
- Regelungen zum Entlassmanagement: Ziel, Zweck und gesetzliche Grundlagen
- Pflichten der Krankenhäuser und Pflegekassen: Organisation der Nachsorge, Verordnungen und Genehmigungsverfahren
- Elemente des pflegerischen Entlassmanagements: Identifikation von Risikopatienten, Informationsweitergabe und Koordination mit Nachversorgern
- Praktische Fallbeispiele: Unterstützungsangebote für Patienten mit unterschiedlichen Pflegebedarfen
- Tipps zur Selbsthilfe: Rechte und Mitwirkungsmöglichkeiten der Patienten
In der anschließenden Fragerunde vor Ort bleibt genug Zeit, um die Fragen aller Teilnehmer persönlich zu klären und Erfahrungen auszutauschen.
Benötigen Sie Beratung zu Themen wie onkologische Rehabilitation, Pflegeleistungen oder Schwerbehinderung? Dann sind Sie bei diesem Angebot genau richtig. Unsere Expertin Christina Erbertz bietet persönliche Einzelgespräche zur sozialen Absicherung im Kontext einer Krebserkrankung. Die Sozialarbeiterin mit mehrjähriger Erfahrung in einer ambulanten Berliner Krebsberatungsstelle steht Ihnen für individuelle Fragen und konkrete Unterstützung zur Verfügung. Auf Wunsch können Sie Ihr Beratungsgespräch auch gemeinsam mit Angehörigen wahrnehmen.
Welche Themen können Sie ansprechen?
In der Sozialberatung erhalten Sie sachkundige Informationen und konkrete Unterstützung zu folgenden Themen:
- Anerkennung einer Schwerbehinderung
- Onkologische Rehabilitationen
- Pflegegrad
- Hamburger Modell / Wiedereinstieg in den Beruf
- Existenzsicherung, insbesondere Härtefonds
- Krankengeld und Aussteuerung aus dem Krankengeld
Zu diesen Themen erhalten Sie eine verständliche Einordnung Ihrer persönlichen Situation. Bei Bedarf verweist Sie unsere Expertin an weiterführende Beratungsstellen und Hilfsangebote. Sollten Sie auch Unterstützung bei einer Antragstellung wünschen, hilft Ihnen Frau Erbertz individuell, etwa, beim Verstehen und Ausfüllen des Antrags und bei der korrekten Adressierung Ihres Antrags.
Was ist vor dem Gespräch zu tun?
Nach Ihrer Anmeldung bitten wir Sie, uns das Thema Ihres Gesprächswunsches mitzuteilen. Dies dient der gezielten Vorbereitung der Beratung. Bitte senden Sie Ihr Thema spätestens zwei Tage vor dem Gesprächstermin per E-Mail an veranstaltungen@survivors-home.de.
Welche Unterlagen sind mitzubringen?
Bitte bringen Sie – sofern vorhanden – die für Ihr Thema relevanten Unterlagen mit. Selbstverständlich nur, wenn Ihnen diese bereits vorliegen. Hier eine kurze Übersicht der Unterlagen nach Themen:
- Schwerbehinderung
- Personalausweis
- Ärztliche Befunde
- Adressen der behandelnden Ärzte
- Antragsformular (falls vorhanden)
- Onkologische Rehabilitation
- Adressen der behandelnden Ärzte
- Antragsformular (falls vorhanden)
- Wunschkliniken (falls vorhanden)
- Pflegegrad
- Versichertennummer der Kranken- bzw. Pflegekasse
- Hamburger Modell / Wiedereinstieg in den Beruf
- Beratung (Antragstellung erfolgt über die behandelnden Ärzte)
- Existenzsicherung / Härtefonds
- Nachweise zu Einnahmen und Ausgaben (z. B. Gehalt, Bescheide über Leistungen, Mietkosten)
- Krankengeld / Aussteuerung aus dem Krankengeld
- Beratung (es handelt sich um längerfristige Prozesse, zu denen gezielt weitervermittelt wird)
Benötigen Sie Beratung zu Themen wie onkologische Rehabilitation, Pflegeleistungen oder Schwerbehinderung? Dann sind Sie bei diesem Angebot genau richtig. Unsere Expertin Christina Erbertz bietet persönliche Einzelgespräche zur sozialen Absicherung im Kontext einer Krebserkrankung. Die Sozialarbeiterin mit mehrjähriger Erfahrung in einer ambulanten Berliner Krebsberatungsstelle steht Ihnen für individuelle Fragen und konkrete Unterstützung zur Verfügung. Auf Wunsch können Sie Ihr Beratungsgespräch auch gemeinsam mit Angehörigen wahrnehmen.
Welche Themen können Sie ansprechen?
In der Sozialberatung erhalten Sie sachkundige Informationen und konkrete Unterstützung zu folgenden Themen:
- Anerkennung einer Schwerbehinderung
- Onkologische Rehabilitationen
- Pflegegrad
- Hamburger Modell / Wiedereinstieg in den Beruf
- Existenzsicherung, insbesondere Härtefonds
- Krankengeld und Aussteuerung aus dem Krankengeld
Zu diesen Themen erhalten Sie eine verständliche Einordnung Ihrer persönlichen Situation. Bei Bedarf verweist Sie unsere Expertin an weiterführende Beratungsstellen und Hilfsangebote. Sollten Sie auch Unterstützung bei einer Antragstellung wünschen, hilft Ihnen Frau Erbertz individuell, etwa, beim Verstehen und Ausfüllen des Antrags und bei der korrekten Adressierung Ihres Antrags.
Was ist vor dem Gespräch zu tun?
Nach Ihrer Anmeldung bitten wir Sie, uns das Thema Ihres Gesprächswunsches mitzuteilen. Dies dient der gezielten Vorbereitung der Beratung. Bitte senden Sie Ihr Thema spätestens zwei Tage vor dem Gesprächstermin per E-Mail an veranstaltungen@survivors-home.de.
Welche Unterlagen sind mitzubringen?
Bitte bringen Sie – sofern vorhanden – die für Ihr Thema relevanten Unterlagen mit. Selbstverständlich nur, wenn Ihnen diese bereits vorliegen. Hier eine kurze Übersicht der Unterlagen nach Themen:
- Schwerbehinderung
- Personalausweis
- Ärztliche Befunde
- Adressen der behandelnden Ärzte
- Antragsformular (falls vorhanden)
- Onkologische Rehabilitation
- Adressen der behandelnden Ärzte
- Antragsformular (falls vorhanden)
- Wunschkliniken (falls vorhanden)
- Pflegegrad
- Versichertennummer der Kranken- bzw. Pflegekasse
- Hamburger Modell / Wiedereinstieg in den Beruf
- Beratung (Antragstellung erfolgt über die behandelnden Ärzte)
- Existenzsicherung / Härtefonds
- Nachweise zu Einnahmen und Ausgaben (z. B. Gehalt, Bescheide über Leistungen, Mietkosten)
- Krankengeld / Aussteuerung aus dem Krankengeld
- Beratung (es handelt sich um längerfristige Prozesse, zu denen gezielt weitervermittelt wird)
Nach der Krebserkrankung möchten viele Betroffene rasch wieder arbeiten. Doch wann ist der richtige Zeitpunkt zum Wiedereinstieg? Welche Rechte und Pflichten haben Arbeitnehmer und -geber? Was, wenn der alte Job weg ist? Mehr dazu erfahrt Ihr im Online-Kurs der Deutschen Krebsstiftung.
Der Kurs startet am 4. März 2024 und besteht aus fünf Teilen, die einzeln oder in Kombination buchbar sind. Die Expert*innen für Psychoonkologie und Sozialrecht erklären die wichtigen Punkte anhand von Fallbeispielen und beantworten Fragen live oder im Chat.
- 4. März 2024, 17 – 18 Uhr
Einführung: Arbeitsleben nach einer Krebserkrankung, Dr. Antje Müller, Bremen - 5. März 2024, 17 – 18 Uhr
Betriebliches Eingliederungsmanagement – die Grundlagen, Marcus Pryzibilla, Bad Doberan - 7. März 2024, 17 – 18 Uhr
Betriebliches Eingliederungsmanagement: Das Gespräch mit dem Arbeitgeber, Marcus Pryzibilla, Bad Doberan - 11. März 2024, 17 – 18 Uhr
Umgang mit Kolleg*innen und Vorgesetzten, Dr. Antje Müller, Bremen - 12. März 2024, 17 – 18 Uhr
Auf der Suche nach einem neuen Job, Marcus Pryzibilla, Bad Doberan
Das Kursangebot ist kostenfrei. Weitere Details zu den Lerninhalten und zur Teilnahme auf www.deutsche-krebsstiftung.de. Um Anmeldung unter presse@deutsche-krebsstiftung.de oder unter 030322032019 wird gebeten.
Hinweis
Bitte beachten Sie, dass es sich hierbei um ein externes Programmangebot handelt, welches nicht durch SURVIVORS HOME ausgeführt wird. Für die inhaltliche Beschreibung ist der Veranstalter verantwortlich.